
bvdm gibt Druckern aktuelle Einblicke zum Stand der EU-Entwaldungsverordnung
Klar wurde in der Veranstaltung, dass es zahlreiche Lücken und Unklarheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung gibt, die durch die EU-Kommission und die nationalen Behörden geklärt werden müssen.
Eine besondere weitere Herausforderung stellt sich bei komplexen Lieferketten. Wenn Papier aus dem EU-Ausland, beispielsweise aus China, bezogen wird, der chinesische Hersteller den Rohstoff jedoch aus Indonesien importiert hat, wird es gerade für kleine deutsche Druckereien schwierig, den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Hier wäre der chinesische Hersteller, sofern er der Erstinverkehrbringer auf dem EU-Markt ist, in der Verantwortung, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Bislang nicht eindeutig geklärt ist, ob eine Druckerei oder der Verlag, für den sie produziert, als Inverkehrbringer gemäß EUDR gilt und somit nachweispflichtig ist.
Betont wurde von den Experten von bvdm und der Papierindustrie, dass die Papierindustrie nicht zu den Verursachern von Entwaldung gehört, sondern im Gegenteil ein Vorzeigebeispiel für erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Waldwirtschaft ist. Das Risiko, dass europäischer Zellstoff und das daraus hergestellte Papiere nicht den Anforderungen der EUDR entspräche, ist schon jetzt sehr gering.
Julia Rohmann, Referentin für Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowie Sabine Dresbach, Referentin Sozialpolitik/Recht im bvdm, sagten zu, interessierte Unternehmen hinsichtlich der EUDR auf dem Laufenden zu halten und vor Beginn des Geltungszeitraumes ggf. weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen.