BVDM informiert über Anforderungen und Unterstützungsangebote zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichten ab 2026 ca. 15 000 deutsche Unternehmen zur jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr. Aktuell müssen nur etwa 500 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Da berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten Angaben zur Lieferkette machen müssen, ist davon auszugehen, dass ab 2025 vermehrt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die selbst nicht von der Berichtspflicht betroffen sind, von ihren Kunden aufgefordert werden, Aussagen zur Nachhaltigkeit (einschließlich ihrer Lieferketten) abzugeben.
Darüber hinaus wurde die bisherige Berichterstattung um neue Aspekte erweitert. Durch die CSRD müssen Unternehmen künftig umfassender und nach einheitlichen Standards berichten. Eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte durch Kennzahlen soll zudem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben erhöhen.
Die Online-Veranstaltung infoKompakt "Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025" richtet sich sowohl an berichtspflichtige als auch an nicht berichtspflichtige Unternehmen. Die Referenten erläutern gesetzliche Anforderungen und Standards für die verpflichtende und freiwillige Berichterstattung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer u. a. einen ersten Einblick in die künftige interaktive Webplattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), die ab Januar 2025 als kostenfreies Werkzeug für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung stehen soll.
Das infoKompakt "Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025" findet am 20. November 2024 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr € 120,- zzgl. gesetzl. MwSt. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des BVDM unter: unter www.bvdm-online.de//nachhaltigkeitsberichterstattung
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