BVDM fordert Erhalt gedruckter Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen
Gedruckte Gebrauchsanleitungen machen sicherheitsrelevante und produktspezifische Informationen jederzeit verfügbar - unabhängig von Stromversorgung, Internetzugang oder digitalen Endgeräten. Millionen EU-Bürger verfügen heute nicht über die nötige digitale Ausstattung oder ausreichende Kompetenzen, um ausschließlich digitale Gebrauchsanleitungen sicher und effektiv zu nutzen. Besonders betroffen wären ältere Menschen und sozial benachteiligte Gruppen.
Auch in anderen Bereichen droht gedruckten Informationen qua Gesetzgebung das Aus oder mindestens eine Marginalisierung. Deshalb setzt sich der BVDM ebenfalls entschieden für den Erhalt gedruckter Packungsbeilagen bei Arzneimitteln ein. Dass Pharmahersteller die Möglichkeit erhalten sollen, die Patienteninformationen künftig ausschließlich online bereitzustellen, lehnt der Verband ab. Gleiches gilt für Etiketten chemischer Produkte, wo nach dem Willen der EU-Kommission ein Teil der Informationen ins Internet verlagert werden soll, um z. B. Ausklappetiketten (Sandwich-Etiketten) zu vermeiden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung vieler Produkte setzt voraus, dass relevante Informationen direkt beim Produkt verfügbar sind - insbesondere dann, wenn bei unsachgemäßer Nutzung Sachschäden oder Gefährdungen für Gesundheit und Leben drohen. Digitale Anleitungen bergen zusätzliche Risiken: vom Missbrauch persönlicher Daten über Einschränkungen bei der Zugänglichkeit bis hin zur geplanten Obsoleszenz durch das vorzeitige Entfernen der Nutzungsinformationen von der Internetseite des Herstellers. Gedruckte Informationen hingegen garantieren dauerhaften Zugang, Beständigkeit und Verlässlichkeit.
Digitale Gebrauchsanleitungen, Packungsbeilagen und Chemikalienetiketten haben als zusätzlicher Informationskanal neben der bewährten gedruckten Information ihre Berechtigung - eine gleichwertige Alternative sind sie nicht. Der BVDM appelliert deshalb an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, den Käuferschutz, insbesondere für Verbraucher bzw. Patienten, zu wahren und über die Effizienzinteressen der Produkthersteller zu stellen. Gedruckte Nutzungsinformationen sind kein Anachronismus - sondern ein notwendiges Element eines diskriminierungsfreien und verbraucherfreundlichen Binnenmarkts.