BVDM begrüßt den Beschluss der EU-Mitgliedstaaten die EUDR zu verschieben
Der Vorschlag der Mitgliedsstaaten zur inhaltlichen Änderung der EUDR, der die nachgelagerte Lieferkette jedenfalls weitgehend entlasten würde, ist aus Sicht des BVDM ein wichtiger Durchbruch. Der Vorschlag entbindet nachgelagerte Unternehmen von der aufwendigen Pflicht zur eigenen Sorgfaltserklärung und von der Datenweitergabe entlang der Lieferkette. Kritisch sieht der BVDM jedoch die neu geplante Kategorie der "ersten nachgelagerten Unternehmen", die künftig Referenznummern ihrer Lieferanten sammeln und aufbewahren sollen. Unklar bleibt in dem Vorschlag, welche Unternehmen dieser Gruppe zugeordnet werden sollen. Um neue Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, fordert der BVDM, diese zusätzliche Kategorie vollständig zu streichen und die übermäßige Bürokratie in der nachgelagerten Lieferkette konsequent abzubauen.
Jetzt liegt der Ball beim Europäischen Parlament. Es muss seiner Verantwortung gerecht werden und die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagene Verschiebung sowie die nötigen Änderungen am Kommissionsvorschlag in der nächsten Woche beschließen. Nur so kann verhindert werden, dass Unternehmen in Europa angesichts unklarer Regelungen und unerfüllbarer Anforderungen im Ungewissen bleiben.
Die Druck- und Medienwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zum Waldschutz zu leisten. Voraussetzung dafür sind jedoch Regelungen, die Unternehmen auch tatsächlich erfüllen könnten. Die vorgeschlagene Verschiebung verschafft den Betrieben dringend benötigte Zeit, sich auf die veränderten Regelungen einzustellen und belastbare Strukturen aufzubauen.
Die Unternehmen dürfen nicht länger im luftleeren Raum hängen. Die EU muss daher möglichst bald zu einer finalen Entscheidung kommen - im Sinne einer funktionierenden Wirtschaft, verlässlicher Lieferketten und eines wirksamen globalen Waldschutzes.