
Ladeeinheitensicherung im Rahmen der PPWR
Der gesetzliche Rahmen: Artikel 7 und 29
Gemäß Artikel 29 Abs. 1 müssen Transportverpackungen inklusive Umreifungsbänder und flexible Palettenumhüllungen aus Kunststoff und Papier ab 2030 eine Mehrwegquote von 40 Prozent erfüllen. In Bezug auf Artikel 29.2 und 29.3 der PPWR sieht ein delegierter Rechtsakt der EU-Kommission vor, Umreifungsbänder und Palettenumhüllungen von der ursprünglich vorgesehenen Pflicht einer 100-Prozent-Mehrwegquote auszunehmen. Parallel schreibt Artikel 7 Mindest-Rezyklateinsatzquoten vor, sofern keine expliziten Ausnahmen genannt sind. So liegen beispielsweise die Quoten für den PCR-Anteil in Stretchfolien und Umreifungsbänder aus Kunststoff ab 2030 bei 35 Prozent. Ab 2040 wird ein Mindestanteil von 65 Prozent gefordert.
Innovationsbedarf für Mehrwegsysteme
"Für die Ladeeinheitensicherung mit Einweg-Bändern und -Folien sind aktuell keine Mehrwegalternativen verfügbar, die Einwegmaterialien in automatisierten Prozessen ersetzen könnten. Selbst im Bereich der Transportverpackungen, für den bereits praktikable Mehrweglösungen existieren, wird eine flächendeckende Umsetzung zur Herausforderung. In unserem Orientierungspapier geben wir dazu eine Übersicht und zeigen den Innovationsbedarf von Standardisierung und Systemintegration über Leergutmanagement, Handling und Logistik bis hin zu Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Nachverfolgung und Digitalisierung auf", so Natalie Brandenburg.
Recycling statt Wiederverwendung
Da Optionen für eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Wiederverwendung von Stretchfolien und Umreifungsbändern in automatisierten Prozessen fehlen und Studien gleichzeitig die ökologischen Vorteile der Einweg-Ladeeinheitensicherung nachgewiesen haben, sprechen sich die Autorinnen und Autoren des Orientierungspapiers für den Aufbau geeigneter Recyclingkreisläufe als Alternative zu Wiederverwendungszielen und als besseren Weg zum Erreichen der übergeordneten Ziele der PPWR aus.
Herausforderungen beim Einsatz von PCR
Um die geforderten Rezyklateinsatzquoten erfüllen zu können, muss die Branche nach Ansicht des dvi-Ausschusses integriert vorgehen. Es gebe große Herausforderungen, was die Sicherstellung einer verlässlichen und rückvollziehbaren Rohstoffversorgung sowie eine ausreichende Qualität der Rezyklate angehe. Auch bei der Gewährleistung der trotz hoher Rezyklatanteile benötigten Materialperformance bedürfe es noch weiterer Innovation und Optimierung. Nicht zuletzt gelte es, beispielsweise mit Blick auf Closed-Loop-Systeme spezifische Recyclinglösungen weiterzuentwickeln und skalierbar zu machen.
Bezugsquelle und dvi-Ausschuss
Für die Erstellung dieses Orientierungspapiers wurde der Ausschuss Ladeeinheitensicherung des Deutschen Verpackungsinstituts e. V. (dvi) konsultiert. "Im Ausschuss vereinen wir unternehmerische Praxis und technische Expertise von rund 20 Unternehmen aus allen Stufen der Wertschöpfungskette, von der Materialherstellung über die Verpackungsentwicklung bis hin zu Logistik und Anwendung, um technische, ökologische, ökonomische und sicherheitsrelevante Aspekte der Ladeeinheitensicherung gleichermaßen zu berücksichtigen. Durch die Beteiligung von dvi-Mitgliedern, die sämtliche relevanten Verpackungsmaterialien und -systeme repräsentieren, wird zudem eine konsequent materialübergreifende Betrachtung gewährleistet. Ergänzend haben wir gezielt externe Impulse einfließen lassen, beispielsweise von EUMOS (European Safe Logistics Association)", erklärt Natalie Brandenburg.